
Unmittelbarkeit – cui bono?
Anlässlich des Deutschen Juristentages im September 2022 in Bonn warnte der Deutsche Anwaltverein vor der Aufgabe der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung durch die Gerichte. Die Einschränkung der Unmittelbarkeit würde die Rechte der Verteidigung beschneiden. Im Schweizer Strafprozess ist diese behauptete Beschneidung der Verteidigungsrechte Programm: Das Gericht nimmt einen im Vorverfahren ordnungsgemäss erhobenen Beweis gemäss Art. 343 Abs. 3 StPO nur dann nochmals ab, wenn die unmittelbare Kenntnis des Beweismittels für die Urteilsfällung notwendig erscheint. Art. 343 StPO erfährt durch die Revision der StPO keine Änderung – eine verpasste Chance? Im Workshop wollen wir ergründen, in wessen Interesse mehr Unmittelbarkeit tatsächlich wäre. Zudem wollen wir uns darüber austauschen, wie die Gerichte bereits heute veranlasst werden können, Beweise abzunehmen.
Treffen Sie Tom Frischknecht am Schulthess Forum Strafprozessordnung 2023.