Dienstag, 28. Februar 2023

BernExpo, Bern

 

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei der strafprozessualen Haft?

Das Haftrecht wurde in der aktuellen Revision und in der vorgezogenen Ergänzung von Art. 364a f. angepasst. Die grössten Mängel wurden aber nicht behoben. Das Haftrecht begünstigt die antragstellende Strafbehörde, was dazu führt, dass Haftanträge praktisch nie abgewiesen werden. Das hat strukturelle Gründe. In der Arbeitsgruppe sollen Vorschläge eingebracht und diskutiert werden, die das Haftrecht weiterentwickeln können. Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Sicherheitshaft, bei der die Funktionstrennung zwischen Sach -und Haftrichter nicht gewährleistet ist.

Treffen Sie Eveline Roos am Schulthess Forum Strafprozessordnung 2023.